Projekt 01
Allgemeine Menschenpflichten
Der Mensch hat nicht nur allgemeine und angeborene Recht, er hat auch Pflichten, gegenüber sich selbst, gegenüber anderen Menschen und gegenüber der Welt als ganzer.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten
Die Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten wurde vom InterAction Council am 1. September 1997, im Zusammenhang mit dem 50ten Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vorgestellt. Der Council schlug vor, die Erklärung der Menschenrechte um eine parallele Erklärung zu Menschenpflichten zu ergänzen. Diese zweite Erklärung, die auf der Weltethos-Erklärung von Prof. H. Küng basiert, hat seitdem viele Befürworter und Unterstützer seitens führender Politiker, Wissenschaftler und Vertreter der Weltreligionen gefunden.
Das DRI unterstützt diese Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten und schlägt vor, die Erklärung zur Grundlage politischer, sozialer und kultureller Diskussion zu machen, auf internationaler, nationaler, institutioneller und persönlicher Ebene. Die DRI Broschüre stellt diese Idee vor:
D|R|I Menschenpflichten
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